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AGB
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Bestellschein Bücherei-Servicescheck (pdf, 50 KB)

Bedingungen Bücherei-Servicescheck 2010 (pdf, 48 KB)

Bestellschein ÖGB-Kartonaufsteller und Klebeetiketten für Partner-Büchereien (pdf, 392 KB)


Bedingungen in Zusammenhang mit dem Bücherei-Servicescheck 2009

Gilt NUR für BÜCHEREIEN / BIBLIOTHEKEN, die den Bücherei-Servicescheck erwerben !!!


1. Zweck des Büchereiservice

Das Büchereiservice ist ein Produktbereich der Verlag des ÖGB GmbH, der als Servicestelle für Büchereien eingerichtet ist. Hier werden im Auftrag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Referat Bildung, Freizeit, Kultur, vornehmlich
a) Betriebsbüchereien (Betriebsmediatheken)
b) Gewerkschaftsbüchereien
c) öffentliche Bibliotheken der Arbeiterkammern
d) Büchereien und Bibliotheken in gemeinsamer Trägerschaft mit Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Betriebsrat, ÖGB, AK)
e) Schulbüchereien
f) andere Büchereien (Bibliotheken), die gemeinnützige Ziele verfolgen, und an einer Zusammenarbeit mit dem ÖGB interessiert sind,
umfassend und kompetent mit unterschiedlichen Serviceleistungen betreut und mit Fördermitteln zum Bestandsaufbau unterstützt.

Träger von Betriebsbüchereien (Betriebsmediatheken) im Sinne dieser Bedingungen ist regelmäßig der Betriebsrat, der entweder als alleiniger Träger oder auch mit Unterstützung des Arbeitgebers bzw. VertreterInnen des Arbeitgebers die Betriebsbücherei (Betriebsmediathek) betreibt. Entlehnmöglichkeit und Nutzung der Betriebsbücherei (Betriebsmediathek) muss für alle Betriebsangehörigen, außer bei eventuellen schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzungsordnung, gewährleistet sein.

2. Berechtigung und Gültigkeit

Der Bücherei-Servicescheck - in der Folge kurz "Scheck" genannt - kann von natürlichen oder juristischen Personen erworben werden, die nachweislich eine Bücherei oder Bibliothek, welche zumindest einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich ist, ohne Gewinnabsicht betreiben oder einer solchen in leitender Funktion vorstehen. Als Nachweis gilt die aktuelle Jahresmeldung der Bücherei an den Büchereiverband Österreichs.

Das Büchereiservice behält sich vor, jährliche Höchst-Aufnahmekontingente für Neuerwerbungen des Schecks festzulegen. Diese Aufnahmekontingente werden nach Maßgabe voraussichtlich zur Verfügung stehender Fördermittel festgelegt.

Die Gültigkeitsdauer des Schecks beträgt jeweils ein Kalenderjahr. Mit Ablauf des Kalenderjahres verliert der Scheck automatisch seine Gültigkeit, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. Eine Aufrechnung allenfalls nicht in Anspruch genommener Leistungen auf einen weiteren Scheck oder eine Barablöse nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.

Der Scheck für das Folgejahr wird jeweils im Dezember des aktuellen Jahres automatisch an all jene übermittelt, die ihn im aktuellen Jahr bereits inne hatten und nicht bis zum 1. November des aktuellen Jahres ausdrücklich ihren Verzicht für das Folgejahr schriftlich beim Büchereiservice bekannt gegeben haben. Bei geänderten Bedingungen im Folgejahr wird diese Frist bis 1. März des Folgejahres verlängert.

Die Bücherei (Bibliothek) soll mindestens über eine/n ausgebildete/n BibliothekarIn bzw. in Ausbildung befindliche/n BibliothekarIn verfügen. Als "in der Ausbildung befindliche BibliothekarInnen" werden auch Personen angesehen, die sich zur Ausbildung im Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang in Strobl (www.bifeb.at) angemeldet haben. Termine für solche Ausbildungslehrgänge werden u.a. auf den Websites des Büchereiverbandes Österreichs (BVÖ): www.bvoe.at und des Büchereiservice: www.buecherei.at rechtzeitig angekündigt. Dieses Ziel sollte - je nach den Möglichkeiten der Büchereien (Bibliotheken) - möglichst innerhalb einer Übergangsphase von längstens drei Jahren erreicht werden.

Büchereien und Bibliotheken, soweit diese hier im Absatz 1 "Zweck des Büchereiservice" unter den Buchstaben d), e) und f) angeführt sind, verpflichten sich, geeignete Hinweise (z.B. Aufkleber, Kartonaufsteller u.ä.) in den Publikumsräumen der Bücherei (Bibliothek) deutlich sichtbar anzubringen, mit welchen auf die Förderung durch den ÖGB hingewiesen wird. Nach Maßgabe vorhandener Vorräte können solche Materialien bei Verlag des ÖGB GmbH - Büchereiservice angefordert werden.

3. Kosten und Abruf der Leistungen

Die Kosten des Schecks für das Jahr 2009 betragen Euro 40,- inkl. Ust. und sind im Voraus zu begleichen. Die Leistungen bestehen einerseits aus Dauerleistungen, wie z. B. Anspruch auf Fördermittel (nach den auf der Website www.buecherei.at in jeweils aktualisierter Form angeführten Förderrichtlinien), Zugang zum Mitgliederbereich der Website des Büchereiservice, andererseits aus Einmalleistungen, wie z. B. thematische
Bestandsrevision vor Ort, und können vom Scheckinhaber nach freiem Ermessen in Abstimmung mit dem Büchereiservice abgerufen werden.

Die Bestellung einer Einmalleistung muss jedenfalls vor dem Ablauf der Gültigkeit des Schecks beim Büchereiservice eingelangt sein. Leistungen, die einen Einsatz vor Ort mit sich bringen, werden durch das Büchereiservice nach vorheriger Terminvereinbarung je nach Verfügbarkeit erbracht.

4. Leistungsinhalt

Der Scheck umfasst folgende Leistungen, wobei jeweilige Einmalleistungen pro Scheck mit einem (E) gekennzeichnet sind:
Leistungen des Mitglieder-Bereichs unserer Website, wie etwa
- Online-Förderkontoeinsicht
- Bücherschau-Online
- thematische Bestandsaktualisierungspakete, u.v.m.

Thematische Bestandsrevisionen vor Ort (E)
LeiterInnen-Coaching (E)
Rezensionszeitschrift Bücherschau (4x jährlich)
Informationsbroschüre Medienshop als Newsletter (ca. 12x jährlich)
Fördermittel für den Medienankauf
Info-Services und -pakete zur Unterstützung der Bücherei- / Bibliotheksarbeit

Das Büchereiservice bzw. die Verlag des ÖGB GmbH behält sich vor, Leistungen zu verändern oder zeitweise  oder ganz einzustellen, wenn gewichtige Gründe, wie z. B. Verringerung oder Einstellung der Förderung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur oder eines anderen Fördergebers, mangelnde Nachfrage nach einzelnen Leistungen etc., ohne dass es zu einer gänzlichen oder teilweisen Refundierung der Kosten des Schecks kommt.

5. Zuteilung von Fördermitteln
Fördermittel für den Medienankauf können dem Scheckinhaber im Kalenderjahr 2009 folgendermaßen zur Verfügung gestellt werden:
•  Für Medieneinkäufe beim Büchereiservice bis zu einer Gesamthöhe im Kalenderjahr von Euro 750,- beträgt die Fördermittelzuteilung 70% des  Rechnungsbetrages abzüglich Portokostenanteil.
• Für Medieneinkäufe beim Büchereiservice in Gesamthöhe im Kalenderjahr von E uro 751,- bis Euro 1.500,-  beträgt die Fördermittelzuteilung 25% des Rechnungsbetrages abzüglich Portokostenanteil.
•  Für Medieneinkäufe beim Büchereiservice im Kalenderjahr über einer Gesamthöhe von Euro 1.500,- beträgt die Fördermittelzuteilung 15% des Rechnungsbetrages abzüglich Portokostenanteil.
•  Fakturierte Büchereimaterialien (z. B. Folien, ...) sowie Be- und Verarbeitungskosten (z.B. Folierung) werden bei  der Fördermittelzuteilung nicht berücksichtigt.
Für den Fall, dass von Fördermittelgebern bereits zugesagte Fördermittel unterjährig nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden bzw. sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt bereitgestellten Fördermittel bereits vergeben sind, wird das Büchereiservice seine Kunden schriftlich über diesen Umstand informieren. Ab dem Postausgangsdatum dieser Information beträgt die Fördermittelzuteilung für alle von den Kunden beim Büchereiservice getätigten Medieneinkäufe einheitlich und unabhängig von der Gesamthöhe aller in diesem Jahr zuvor bereits vom Kunden getätigten Bestellungen 15% des Rechnungsbetrages.

Sonderregelung für Betriebsbüchereien (Betriebsmediatheken) 2009: Betriebsbüchereien wird einmalig auf Antrag beim Büchereiservice bis zum 31. 3. 2009 unter Beilage der aktuellen Jahresmeldung ein Förderbeitrag von Euro 150,- ohne vorherigen Medienankauf aus Eigenmitteln gutgeschrieben. Die Verpflichtung, die Jahresmeldung in allen Fällen auch an den Büchereiverband Österreichs zu senden (Punkt 2) bleibt von dieser Sonderregelung unberührt.

6. Haftung

Das Büchereiservice bzw. die Verlag des ÖGB GmbH haftet für alle Schäden, die durch eigene Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Keine Haftung wird für einen ununterbrochenen Zugang zu den Online-Diensten sowie für die Gewährung von Fördermitteln oder eine bestimmte Höhe der Förderung übernommen. Ebenso wird nicht für einen bestimmten Erfolg im Falle der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen gehaftet.

Kontaktadresse Büchereiservice:
1010 Wien, Rathausstraße 21 • Tel. 01/405 49 98 -130 • Fax: 01/405 49 98 -136

Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH 
1230 Wien, Altmannsdorfer Straße 154-156 • Tel. 01/662 32 96 - 0
reg. bei HG Wien • FN 226 769i
UID: ATU 55591005 • DVR: 0046655

Behörde gemäß ECG:
Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes
Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes


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